Tempolimit

In Deutschland gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:


Für PKW:


Innerorts: 50

Landstraße: 100

Schnellstraße: 100 oder bei baulich getrennten Fahrbahnen oder bei mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung kein generelles Tempolimit, sondern Richtgschwindigkeit 130.

Autobahn PKW: kein Tempolimit, Richtgeschwindigkeit 130


Für Pkw mit Anhänger:


Innerorts: 50

Landstraße: 80

Schnellstraße: 80 (mit TÜV-Genehmigung 100 km/h)

Autobahn: 80 (mit TÜV-Genehmigung 100 km/h)



100 km/h mit Ihrem Anhänger:


In Deutschland gilt für Gespanne eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Bestimmte Pkw mit Anhänger, bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und 100-km/h-zugelassene Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger dürfen abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. StVo bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren.


Welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind, lesen Sie in den Prospekten von TÜV-Süd und AL-KO:


PDF-Info von TÜV-Süd


PDF-Info von AL-KO


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Stand der Information Juli 2017